zum 01.09.2025
Gebühren im Regelbereich - inklusive 6 Euro Spielgeld
Gefördert durch den Freistaat Bayern.
Eltern von Kindern im Kindergartenalter werden durch einen
Beitragszuschuss in Höhe von jährlich bis zu 1.200 Euro entlastet.
Gebühren in der Krippe - inklusive 6 Euro Spielgeld
Eltern werden einkommensbezogen bereits ab dem 1. Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet.
Nähere Infos unter www.zbfs.bayern.de
Das Kinderstartgeld ist eine geplante, einmalige staatliche Leistung von 3.000 Euro, die für Kinder ausbezahlt werden soll,
die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden. Diese Zahlung soll zum ersten Geburtstag des Kindes erfolgen.
Der Elternbeitrag wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Der Monatsbeitrag wird im Lastschriftverfahren am Monatsanfang eingezogen.