Integration

von Kindern mit (drohender) Behinderung

 

Definition

Integration meint die gemeinsame Erziehung und Betreuung von Kindern mit (drohender) und ohne Behinderung in der Kindertagesstätte.

Es geht dabei um das soziale Miteinander, um Teilhabe, Teilnahme und Mitbestimmung im pädagogischen Alltag in der Kindertageseinrichtung.

Jedes Kind wird wertgeschätzt so wie es ist, Unterschiede sind normal, Vielfalt ist selbstverständlich und wird von allen Beteiligten als Bereicherung wahrgenommen.

 

 

 

 

Theoretischer Hintergrund

Bereits 1989 wir in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 23,1) darauf hingewiesen, "... dass ein geistig oder körperlich behindertes Kind ein erfülltes und menschenwürdiges Leben unter Bedingungen führen soll, welche die Würde des Kindes wahren, seine Selbständigkeit fördern und seine aktive Teilhabe am Leben der Gemeinschaft erleichtern."

 

Auch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 stellt in ihrem §24 das Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderung klar heraus.

 

Mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im August 2005 sind alle Kindertageseinrichtungen dazu aufgefordert, sich für die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe aller Kinder zu öffnen und stark zu machen - unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Lebenslage, ihren Fähigkeiten, Einschränkungen oder Talenten (vgl. AVBayKiBiG § 1 Abs.2).

 

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland zu einem inklusiven Bildungssystem verpflichtet.

Die Aufnahme von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Kindertageseinrichtung findet zum einen die Begründung im politischen Willen, zum anderen im christlichen Menschenbild. Dieses besagt, dass "jeder Mensch mit seiner einmaligen Lebensgeschichte eine Bereicherung für alle ist, die ihm als menschliches Du begegnen und mit ihm Freude, aber auch Nöte und Sorgen des Lebens teilen"

(Die Deutschen Bischöfe 70, unBehindert Leben und Glauben teilen, 2003, S. 17)

 

Dieses klare Bekenntnis von Kirche und Staat ist ein wichtiges Signal, damit die Idee einer inklusiven Gesellschaft Schritt für Schritt näher kommt.

 

Ziele

Unsere Kindertagesstätte arbeitet integrativ und sieht ihren pädagogischen Auftrag vorrangig darin, einen Raum zu schaffen, in dem das soziale Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderung auf vielfältige Weise gelebt wird, um den Erwerb von sozialen Kompetenzen zu fördern.

 

Die Kinder

  • beteiligen sich aktiv am pädagogischen Alltag,
  • erleben Verschiedenheit als normal und bereichernd,
  • erfahren, dass alle Menschen gleiche Rechte haben,
  • lernen, sich gegenseitig mit ihren individuellen Besonderheiten wahrzunehmen und zu respektieren
  • lernen Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft als wichtige soziale Kompetenz kennen,
  • werden zur Bewältigung des Alltags individuell  (entsprechend ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten) begleitet und erhalten eine bestmögliche Förderung im gesamten Bildungsbereich,
  • haben Recht auf Autonomie,
  • finden Angebote und Rahmenbedingungen vor, die sich an ihren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen orientieren.

Die Familien

  • lernen durch den direkten Kontakt mit behinderten Kindern in der Kindertageseinrichtung Berührungsängste abzubauen und offen aufeinander zuzugehen,
  • von Kindern mit Behinderung finden durch die Integration im Regelkindergarten vielfältige, wohnortnahe, soziale Kontakte,
  • erleben sich als Teil einer sozialen Gesellschaft, die offen ist für inklusive Werte und alle Menschen mit Respekt und Akzeptanz behandelt,
  • erfahren Entlastung durch kurze Fahrtwege, flexible Öffnungszeiten und Therapieangebote in der Kindertageseinrichtung.

(Pädagogisches Rahmenhandbuch

für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Eichstätt)